Für alle finanzwirksamen Maßnahmen, das heißt unter anderem auch für IT-Projekte, sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (-betrachtungen) gemäß §7 LHO (Landeshaushaltsordnung) und den Verwaltungsvorschriften (VV) zu §7 LHO durchzuführen. Dem IT-bezogenen Ressourcenverbrauch wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Entsprechend ist die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch ein fester Bestandteil im Rahmen des IT-Projektmanagements.
Gegenüber den Rechnungshöfen der Länder haben sich als angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung folgende Betrachtungen etabliert:
- Ermittlung des Nutzwertes (nichtmonetärer Aspekt)
- Ermittlung des Kapitalwertes (monetärer Aspekt)
- Zusammenfassung der Ergebnisse/ Risiko- und gegebenenfalls Sensitivitätsanalyse
Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Auf der Grundlage der vom HMdIS entwickelten „Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ aus dem Jahr 2014 erfolgte eine Weiterentwicklung insbesondere für technische Projektleitungen im IT-Bereich.
Zusätzlich zu den Excel-Dokumenten zur Kapitalwertmethode (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung HZD-Projekt, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung HZD-Produktvergleich) und der Nutzwertbetrachtung gibt es das Dokument WU Mantel HZD'.
Um dem Entscheider einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu geben, ist dieses Word-Dokument entwickelt worden. Darin wird das Ergebnis zusammengefasst sowie die Risiko- und gegebenenfalls Sensitivitätsanalyse beschrieben. Ein wichtiger Aspekt in diesem Dokument ist die Beschreibung der Annahmen, die der Ersteller der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffen hat.